Strafrecht


Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Seine Schwerpunkte sind das Wohl der Allgemeinheit sowie das Eigentum des Einzelnen vor dem Einfluss anderer zu schützen.

Eine Gesellschaft funtioniert im Rechtssinn vorzugsweise durch die erlassenen Rahmenbedingungen in der Form von Vorschriften und Gesetzen. So weiß jeder Bürger der Gesellschaft was Recht und was Unrecht ist.

Die ermittelnden Organe des Strafrechts sind die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft. Wer mit diesen Organen in Konflikt gerät, sollte sich schnellstmöglich um eine anwaltliche Unterstützung bemühen. Wer gemäß dem Strafrecht schuldhaft handelt beziehungsweise wem ein Tatbestand zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, der muss die dafür festgelegte Strafe entsprechend in Kauf nehmen.

Der Zweck des Strafrechts

Damit eine Gesellschaft entsprechend geordnet existieren kann, sind Rahmenbedingungen notwendig. Dies beginnt mit vergleichsweise einfachen Vorschriften wie beispielsweise der Straßenverkehrsordnung, die zum erweiterten Umfang des Strafrechts gehört. Mithilfe der darin definierten Vorschriften ist der Straßenverkehr geordnet möglich und das Risiko für die Einzelperson minimiert.

Weitaus komplexer und hinsichtlich des Strafmaßes umfangreicher wird es, je größer der Einfluss auf die Einzelperson ist. Spätestens bei der nachhaltigen Beeinträchtigung von Personen beispielsweise durch körperliche Gewaltanwendung sieht das Strafrecht sehr hohe Strafen vor.

Ordnungswidrigkeiten gelten zum erweiterten Umfang des Strafrechts, bedeuten aber keine Strafe im Sinne des Gesetzes. Häufig ist die Rechtsfolge von Ordnungswidrigkeiten ein entsprechendes Bußgeld, das an den Staat gezahlt werden muss. Das Strafrecht jedoch sieht jedoch für die Tatbestände weitaus höhere Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen vor, die zudem in einem ordentlichen Verfahren geprüft und erlassen werden müssen.

Das Strafrecht zum Schutz des Eigentums

Jeder Bürger einer Gesellschaft besitzt eigene Dinge, die er nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Dazu gehören einerseits materielle Dinge wie ein Auto, ein Haus oder andere Vermögensgegenstände. Andererseits gehören dazu aber auch immaterielle Werte wie seine Gesundheit, Freiheit und auch das Leben an sich.

Das Strafrecht sorgt an der Stelle für eindeutige Regelungen, wie mit dem Eigentum anderer zu verfahren ist beziehungsweise damit umzugehen ist. Das gilt natürlich auch für die immateriellen Werte, da niemand beispielsweise seiner Freiheit oder seiner Gesundheit durch jemand anderen beraubt werden darf.

Verletzung der Gemeinschaftswerte

Die Gemeinschaftswerte sind diejenigen Regelungen, die für ein geordnetes Miteinander in der Gesellschaft eingehalten werden müssen. Neben der bereits erwähnten Straßenverkehrsordnung gibt es hier aber eine Vielzahl von relevanten Vorgaben, in der Gesellschaft eingehalten werden müssen. Urkundendelikte, Aussagendelikte, Hausfriedensbruch sind einige Beispiele, die einen Eindruck des Gesamtumfangs geben sollen.

Unter anderem aus diesem Grund unterscheidet sich das Strafrecht auch in zwei Teile. Zuerst spricht man hier vom sogenannten materiellen Strafrecht. Dieses umschreibt die Voraussetzungen für einen Tatbestand. Ist die Strafbarkeit gemäß den gesetzlichen Regelungen gegeben folgt die entsprechende Rechtsfolge, die im deutschen Strafgesetzbuch verankert ist.

Der zweite Teil des Strafrechts ist das formelle Strafrecht. Hierbei handelt es sich um die Vorschriften wie ein Prozess und damit das Verfahren selbst vonstattengehen muss. Das Strafprozessrecht sieht dabei die notwendigen Verfahrensschritte vor, die einzuhalten sind um das materielle Strafrecht durchsetzen zu können.

Konflikte mit dem Strafrecht

Das Miteinander einer Vielzahl von Menschen bedingt verschiedene Reibungspunkte, an denen entsprechende Konflikte entstehen können. Zur Wahrung der Interessen wird hier die relevante Passage aus dem Strafrecht geltend gemacht und die Rechtsfolge zur Durchsetzung angestoßen.

Was in diesem Moment sehr komplex klingt, ist in der Realität schon sehr schnell ein Straftatbestand. Folglich ist es hier von hoher Bedeutung, dass ein Anwalt konsultiert wird, der beratend unterstützen kann. Häufig sind die aus einem klein scheinenden Tatbestand resultierenden Folgen für den Betroffenen nicht sofort erkennbar. Ein Experte auf dem Gebiet unterstützt Sie dahingehend die Folgen rechtskonform einzuschätzen und soweit möglich abzumildern.

Dabei entwickelt sich das Strafrecht durch die Rechtsprechung auch ständig weiter. Der anwaltliche Beistand kann Ihnen so erläutern, worauf es nun besonders ankommt und welche „Spielregeln“ einzuhalten sind. Nicht umsonst gibt es hier sehr häufig das Beispiel des Beklagten, der äußert, dass er ohne seinen Anwalt nichts mehr sagen würde.

Wir beraten Sie kompetent rund um alle strafrechtlichen Fragen

Aufgrund des Umfangs des Strafrechts sind für den Laien weder die Verstöße noch die Rechtsfolgen daraus sofort erkennbar. Sprechen Sie uns bei Fragen oder auch einem konkreten Vorwurf gerne an, damit wir mit Ihnen gemeinsam den Fall bearbeiten können.

Nur mit Hilfe einer umfangreichen Informationslage und dem Wissen aus der Rechtslage sowie der gültigen Rechtsprechung können wir gemeinsam einen Lösungsweg anstreben. Dabei stehen für uns Ihre Interessen im Vordergrund, die wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit der größtmöglichen Priorität beachten werden.

Voreilige Handlungen wie Schuldzugeständnisse oder unbedachte Äußerungen können für Sie mit einer anwaltlichen Unterstützung vermieden werden, sodass Ihnen daraus keine Nachteile entstehen. Üblicherweise fordert unser Experte für das Strafrecht die relevanten Unterlagen sowie die Akte an, um dann entsprechend darauf Bezug nehmen zu können. Dabei unterstützen wir Sie bei der korrekten Aussage und erklären Ihnen, worauf es ankommt.

Das Strafrecht regelt umfangreich und bestraft zunehmend härter

Um in einer Gesellschaft miteinander leben zu können, sind zweifelsfrei entsprechende Regelungen notwendig. Dabei sieht das Strafrecht für das erste Vergehen und für Ordnungswidrigkeiten häufig nur sehr geringe Strafen vor. Häufig wird hier mit einer Geldstrafe gearbeitet, die unter Umständen auch eine abgewandelte Form einer anderweitigen Strafe sein kann.

Spätestens jedoch mit dem zweiten, dritten oder vierten Konflikt erkennt das Strafrecht die Fahrlässigkeit des Handelns nicht mehr an. Die Strafen erhöhen sich und werden eingreifender, um den Sinneswandel und/oder die Änderung der Wesenseigenschaften von Gesetzeswegen her zu erzwingen.

Folglich ist es extrem wichtig schon beim ersten Vergehen die Folgen so gering wie möglich zu halten, damit zu einem späteren Zeitpunkt keine sich potenzierende Wirkung unterstellt werden kann. Es gilt das Vergehen genau in diesem Rahmen zu behandeln, in dem es erfolgt ist. So wird mit einer anwaltlichen Unterstützung gewährleistet, dass sie späteren Auswirkungen nicht in der Zukunft noch gravierenden Einfluss auf Sie und Ihr Leben haben.

Wir beraten Sie kompetent rund um alle strafrechtlichen Fragen.

Ihr Ansprechpartner im Strafrecht ist Rechtsanwalt Christoph Markmann