Erbrecht


Das mit Fleiß und Sparsamkeit erworbene Vermögen soll später in die richtigen Händen gelangen. Eine Fülle von Fragen erbrechtlicher und steuerrechtlicher Art sind – im Zusammenwirken mit dem Steuerberater – individuell zu lösen.

Lassen Sie sich vertreten durch: Rechtsanwalt Horst Knop

Das Erbrecht in Deutschland regelt den Übergang des Vermögens nach dem Tod einer Person auf eine oder mehrere Erben. Dabei ist das Erbrecht gemäß Artikel 14 im Grundrecht garantiert, wobei sich der Inhalt aus rechtlichen Vorschriften ergibt.

Das deutsche Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 1922 – 2385 geregelt. Jährlich wird in Deutschland ein Vermögen von circa 400 Milliarden Euro vererbt, was die Vorschriften besonders relevant macht. Speziell im Bezug auf die Erbschaftssteuer gibt hier im Erbschaftssteuergesetz die dazugehörige Versteuerung der Erbvorgänge.

Für das Erbe gibt es viele Dinge zu bedenken

Zweifelsfrei ist der Tod eines Angehörigen ein emotionales Ereignis. Dies setzt jedoch weder das Erbrecht noch die daraus resultierenden Pflichten außer Kraft, weshalb im Todesfall zeitnah ein Anwalt aufgesucht werden sollte.

Dieser kann zuallererst beratend unterstützen und in der Folge die notwendigen Schritte für die Erbfolge in die Wege leiten. Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese sieht in Deutschland wie folgt aus:

  • Erben erster Ordnung: Kinder und Enkel
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern und Geschwister
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Tanten und Onkel
  • Zwangserbe: Fiskus

Sind die Verwandten der ersten Ordnung verstorben, erben die Verwandten der zweiten Ordnung. Lebt jedoch noch ein Familienmitglied der ersten Ordnung, erben die Verwandten der zweiten Ordnung nicht. Diese Logik setzt sich nach unten weiter fort.

Folgen des Antritts eines Erben bedenken

Wer erbt, ist nicht automatisch reich. Auch wenn es jährlich ein großer Milliardenbetrag ist, bedeutet die Erbschaft vorzugsweise, dass die Vermögensverhältnisse übernommen werden. Folglich sind auch Schulden Bestandteil des Erbes.

Hinzu kommt die Erbschaftssteuer, die Erbvermögen beim Zugang beim Erben entsprechend besteuert. Die Höhe der Steuer ist dabei vom Verwandtschaftsgrad sowie der Höhe des geerbten Vermögens abhängig.

Hier sollten Sie gleichermaßen in Kontakt mit einem Anwalt und einem Steuerberater treten. Mit dieser Hilfe können Sie unter Umständen bis dato für Sie nicht vorhersehbare Steuerzahlungen oder anderweitige Belastungen und Nachteile frühzeitig erkennen.

Ausschlagung des Erbes

Ein häufig angesprochenes Thema ist die sogenannte Ausschlagung des Erbvermögens. Dies ist dann besonders relevant, wenn verzugsweise Schulden oder eine nicht transparente Situation hinterlassen wird. Hier steht jedem Erben das Recht zu das Erbe auszuschlagen, wobei auch dann die Kosten für die Beisetzung entsprechend getragen werden müssen.

Als letzter in der Kette geht das Erbe an den Fiskus. Das sogenannte Zwangserbe sorgt dann für eine Erbreihenfolge und Klärung des Vermögens, wenn die vorherige Erbfolge selbst nicht mehr lebt oder das Erbe ausschlägt.

Wir beraten Sie rund ums Erbrecht

Schon zu Lebzeiten kann jeder Bürger für eine eindeutige Erbregelung durch ein Testament sorgen. Hier lassen sich zwar die gesetzlichen Erbfolgen nicht gänzlich umgehen, jedoch können klare Abfolgen vorgegeben werden. Zudem kann auch die Verteilung des Vermögens soweit konkretisiert werden.

Unsere Anwälte beraten Sie gerne bei der Erstellung eines Testaments sowie den entsprechenden Punkten, die es dabei zu beachten gilt. So gewährleisten Sie, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod demjenigen zufließt, für den es gedacht war. Vor allem aber vermeiden Sie Streitigkeiten darum.

Gleichermaßen stehen wir Ihnen auch unterstützend zur Seite, wenn Sie zu einem Erbe berufen werden. Wir bieten Ihnen die jahrelange Erfahrung sowie die geltenden Regelungen und Rechtsprechung als Unterstützung an, um die bestmögliche Entscheidung für Sie zu finden.

Beratung gemeinsam mit einem Steuerberater

Erbvermögen im Wert von 400 Milliarden Euro bedeuten unter anderem auch eine entsprechende Steuerlast. Gerade bei größerem Vermögen, das der Verstorbene hinterlässt, gilt es hier entsprechend den Rat von einem Anwalt und einem Steuerberater zu suchen. Nicht selten gibt es hier auch ein entsprechendes Testament, dass über die Verteilung verfügt.

Mit Hilfe dieser konkreten Angaben und entsprechenden Wertschätzungen lässt sich ein Szenario entwerfen, aus dem die steuerlichen Belastungen hervor gehen. Wir beraten Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater dazu und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie mit dem Erbvermögen verfahren werden kann.

Ein trauriger Moment, dennoch ist der richtige Schritt wichtig

Jeder Tod ist ein tragisches Ereignis, dass die Angehörigen entsprechend emotional beruht. Nur selten haben die Betroffenen dabei Zeit und Motivation sich um das Erbe zu kümmern, sowohl formal als auch hinsichtlich des Erbvermögens selbst.

Selbstverständlich beraten wie Sie zu den nächsten notwendigen Schritten und den Folgen daraus. Dabei hilft die objektive Meinung eines Experten um eine klare Orientierung zu erhalten und den richtigen nächsten Schritt auszuwählen.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Sie rund um das Erbrecht unterstützen und beraten dürfen. Gerne stellen wir Ihnen unser Wissen und unsere Erfahrung zur Verfügung, damit Sie sich voll und ganz auf die vielen anderen wichtigen Dinge konzentrieren können, die im Todesfall auf den Erben zu kommen.