Medizinrecht


Das Medizinrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen dem Arzt und einem Patienten regeln. Ebenso werden die Beziehungen zwischen Ärzten geregelt sowie die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Ausübung des ärztlichen Berufs.

In diesem Bereich ist ein Fachanwalt für Medizinrecht der erste Ansprechpartner. Die Titel und die Bezeichnung darf nur von Anwälten geführten werden, die sich entsprechend besondere Kenntnisse angeeignet haben.

Der Ärztemangel ist ein Problem in Deutschland

Gerade in den Ballungsregionen kommt der sogenannte Ärztemangel immer wieder zum Vorschein. Etwa 400.000 Ärzten in Deutschland stehen etwas mehr als 80 Millionen Einwohner gegenüber, die eine gesundheitliche Versorgung wünschen. Kein Wunder also, dass es speziell zu den kritischen Zeiten im Herbst und Winter zu entsprechend Engpässen kommt.

Das Medizinrecht umfasst die Rechtsbeziehung zwischen dem Mediziner und seinem Patienten. Dabei verpflichtet sich der Arzt zur Behandlung seines Patienten, wenn dieser sich in akuter Not befindet. Diese wiederum bezieht sich nicht nur auf körperliche Beeinträchtigung, sondern gleichermaßen auch auf seelische Krankheiten. Speziell letzteres spielt in unserer Gesellschaft eine immer größer werdende Rolle und hat in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich zugenommen.

Spezialisierung zum Fachanwalt für Medizinrecht

Seit dem Jahr 2004 besteht die Möglichkeit für Anwälte sich für das Rechtsgebiet Medizinrecht zu spezialisieren. Mitunter sind neben theoretischen Kenntnissen im Recht eine Vielzahl von praktischen Erfahrungen in Rechtsfragen und Fällen notwendig, um diesen Titel führen zu dürfen.

So schreibt das Gesetz vor, dass der potenzielle Bewerber für den Titel insgesamt sechzig Fälle bearbeitet haben muss. Mindestens zwölf davon müssen ein gerichtliches Verfahren sein, wobei diese wiederum aus mindestens drei verschiedenen Fachbereichen des Medizinrechts stammen müssen.

Wer also im Medizinrecht dringend Hilfestellung oder eine Vertretung benötigt, sollte sich umgehend an einen Fachanwalt für diesen Bereich wenden.

Mit der Gesundheit ist nicht zu spaßen

Wenn es um die eigene Gesundheit geht, kennen wir Menschen keine zwei Meinungen. Gerade dann, wenn es über den kleinen Schnupfen hinaus geht und mitunter unsere Existenz gefährdet ist, wollen wir vor allem eine zeitnahe Abhilfe durch entsprechend ausgebildete Ärzte. Dazu gehört unter anderem das Wissen um die eigenen Rechte, sowie es das Patientenrechtsgesetz vom 26. Februar 2013 regelt.

Wer sich hier mit rechtlichen Problemen konfrontiert sieht, sollte schnellstmöglich einen Fachanwalt für Medizinrecht aufsuchen. Nur mit einem Experten an Ihrer Seite sind Sie in der Lage Ihre Ansprüche zu kennen und geltend zu machen. Das betrifft sowohl die Ansprüche gegenüber Ärzten als auch Krankenhäusern und Krankenkassen.

Die Gesundheit ist ein sehr weites Feld, auf dem es gilt, den Verantwortlichen zu ermitteln. Zusätzlich sind gesundheitliche Behandlungen häufig sehr teuer durch die speziell ausgebildeten Fachärzte und Maschinen. Weigert sich hier beispielsweise eine Versicherung oder Krankenkasse diese zu übernehmen, so gilt es die Sachlage aufzuarbeiten und zu bewerten, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Behandlungsfehler oder Leistungsverweigerung?

Die Medizin ist sehr komplex und nicht immer ist die Lösung eindeutig. Der behandelnde Arzt ist jedoch dazu verpflichtet kategorisch Dinge auszuschließen, um die Beschwerde zu lokalisieren und dort dann speziell zu behandeln.

Gerade wenn Sie das Gefühl haben, dass nicht alle möglichen und sinnvollen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um Ihre Gesundheit wieder herzustellen, sollten Sie den Vorgang von einem Experten hinsichtlich Ihrer Ansprüche rechtlich prüfen lassen.

Das gleiche ist in dem Fall relevant, wenn Ihnen beantragte Leistungen Ihrer Krankenkassen verweigert werden. Auch hier sollten Sie einen Experten für Medizinrecht zurate ziehen, damit Ihre Forderungen und Ansprüche entsprechend formuliert und adressiert werden können.

Es muss nicht immer das Gipsbein sein

Mit dem Medizinrecht und Arzthaftungsrecht verbinden wir üblicherweise immer eine Krankheit, die vom Hausarzt festgestellt oder in einem Krankenhaus behandelt wird. Selbstverständlich umfasst das Medizinrecht aber auch alle anderen Ärzte wie beispielsweise Zahnärzte. Niemand möchte länger zum Zahnarzt als notwendig und schon gar nicht, wenn es vermeidbar ist.

Und natürlich gilt das Recht auch dann, wenn es zu Komplikationen und Beschwerden infolge einer Behandlung kommt, die nicht angeraten war. Darunter fallen unter anderem sogenannte Schönheits-Operationen jeder Art und in jeglichem Umfang.

Kritisch für den Patienten wird es besonders dann, wenn die Krankenversicherung Leistungen verweigert und notwendige Behandlung nicht durchgeführt werden. Häufig ist hier schnelle Hilfe notwendig, um die eigenen Ansprüche geltend zu machen. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kennt die richtige Vorgehensweise und setzt diese entsprechend für Sie um.

Sprechen Sie uns gerne an

Besonders wenn es um Ihre Gesundheit geht, sollten Sie nicht lange zögern. Und gerade dann, wenn Behandlungen zeitkritisch oder aber die Folgen immens sind, können wir mit denen im Medizinrecht verankerten Bestimmungen eine Lösung herbei führen.

Wir vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Arzthaftungsrecht
  • Zahnarzthaftungsrecht
  • Krankenhausträgerhaftung
  • Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Recht der privaten Krankenversicherung

Neben den Bestimmungen der Rechtstexte spielt aber auch hier die Rechtsprechung eine wichtige Rolle. Auch hier sind wir stets auf dem aktuellen Stand und können so nach Referenzen suchen, die für Ihr spezielles Anliegen relevant sind und vorgetragen werden können.

Wir stehen Ihnen bei einer rechtlichen Beratung als auch bei der Vertretung Ihrer gesetzlichen Ansprüche gerne zur Verfügung. Unsere Anwältin für Medizinrecht nimmt sich gerne Zeit für Sie, um eine schnellstmögliche Linderung der Belastungen erwirken zu können.

Wenn Sie z. B. an den Folgen einer ärztlichen Behandlung leiden und einen Behandlungsfehler vermuten oder wenn Ihre Krankenversicherung Ihnen Leistungen verweigert, beraten wir Sie gern.

Sie werden vertreten durch Ihre Fachanwältin für Medizinrecht:
Christiane Roder