Allgemeines Zivilrecht


Das Zivilrecht ist eine der drei Säulen, auf denen das deutsche Recht aufbaut. Es regelt, wie der Name es bereits vermuten lässt, alle diejenigen Beziehungen, die als gleichgestellt gelten. Dabei geht es vorrangig um das Rechtssubjekt der natürlichen Person beziehungsweise juristischen Person, die sich einem frei gewählten Verhältnis befinden.

Unterschieden wird das Zivilrecht in das Allgemeine Zivilrecht, oder auch als Bürgerliches Recht bekannt, und das Sonderprivatrecht. Wir sind vor allem spezialisiert auf den großen Bereich des Allgemein Zivilrechts und unterstützen Sie bei der Lösungsfindung zu einer individuellen Rechtsfrage.

Das Allgemeine Zivilrecht umfasst dabei die grundlegenden Regelungen über Personen-, Sachen- und Schuldverhältnisse. Ihm zugrunde liegt die sogenannte Freiheit des Willens. Diese sagt aus, dass jedweder Vertrag zwischen zwei Rechtssubjekte geschlossen werden kann. Dieser muss einerseits ein beidseitiges Einverständnis haben als auch mit dem geltenden Recht vereinbar sein.

Der Grundsatz eines jeden Vertrags

Das Allgemeine Zivilrecht regelt grundsätzlich die Gestaltung von Verträgen zwischen gleichberechtigten Personen. Dabei ist es in fünf Bereiche unterteilt:

  • Allgemeiner Teil
  • Schuldrecht
  • Sachenrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht

Wie erkennbar ist, umfasst das Allgemeine Zivilrecht damit einen komplexen Lebensbereich. Aus diesem Grund betrifft es jede Person und hat eine entsprechende Tragweite in der Anwendung. Um Verträge zwischen Personen schließen zu können, ist es mitunter wichtig die entsprechenden Regelungen des Allgemeinen Zivilrechts zu kennen. Denn nur diejenigen Willenserklärungen sind am Ende vertraglich bindend, die auch dem geltenden Recht entsprechen.

Viele Herausforderungen – viele Lösungen

Der große Umfang des Allgemein Zivilrechts lässt erahnen, dass es uns während des gesamten Lebens begleitet. Je breiter der Betrachtungswinkel und Aktivitätsradius des Einzelnen, desto mehr Berührungspunkte mit dem Zivilrecht gibt es an der Stelle. Das beginnt bereits mit dem komplexen Personenrecht. Hier werden die Rechte und Pflichten von natürlichen als auch juristischen Personen in den allgemeinen Grundlagen geklärt. Anschließend wird die Rechtsfähigkeit als auch die Lehre von Rechtsgeschäften geregelt.

Folglich ist es quasi unmöglich mit dem Allgemeinen Zivilrecht nicht in Berührung zu kommen. Jede Person hat entsprechende Pflichten daraus, denen er nachkommen muss. Auch die Rechte aus dem Allgemein Zivilrecht stehen jeder Person zu, sodass sie den Nutzen daraus für sich generieren kann. Fühlt sich jemand darin verletzt, findet das Zivilrecht seine Anwendung und kann zur Ordnung der Umstände herangezogen werden.

Und so individuell wie das Allgemeine Zivilrecht ist und die Lebensumstände regelt, so flexibel lässt es auch Raum für Lösungsansätze. Hierbei unterstützen wir Sie gerne mit unserer langjährigen Expertise und richten unser Handeln an den von Ihnen formulierten Zielen aus. Denn letztlich bietet das Zivilrecht einen Rahmen, aus dem heraus eine Lösung geschaffen werden kann. Die konkrete Ausgestaltung dieser obliegt jedoch wieder der Vereinbarung beider Parteien, solange hier ein freiheitlicher Einigungswille vorhanden ist.

Es ist simpel, aber dennoch komplex in der Gestaltung

Die grundlegende Gestaltung einer übereinstimmenden Willenserklärung zweier Parteien scheint im ersten Moment sehr einfach. Jede Person schließt täglich eine Vielzahl von Verträgen ab, ohne sich dessen konkret bewusst zu sein. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Verträge dann eine besondere Relevanz haben, wenn ihre Geltungsdauer länger als der übliche Augenblick ist. Hier gilt es die Regelungen zwischen den Personen im Rahmen des Allgemeinen Zivilrechts so zu gestalten, dass das ursprüngliche Ziel der Willenserklärung erreicht werden kann.

Während der Kauf eines Brötchens vermutlich eher eine einfache Willenserklärung ist mit überschaubaren Rechtsfolgen, ist die Gewährung eines Darlehens oder der Kauf einer Sache mithin umfangreicher. Dabei sind die Folgen daraus eindeutig beschrieben, sofern es keine weiteren Regelungen gibt. Hier ist eine umfangreiche Expertise im Gesetz selbst aber auch bei der geltenden Rechtsprechung notwendig, um die vertragliche Ausgestaltung im Sinne des eigentlichen Willens vorzunehmen.

Am Ende rechnet jeder Beteiligte aus einem Vertrag mit einem individuellen Vorteil. Um genau diesen zu generieren, kann es notwendig sein eine Anpassung des Rechts vorzunehmen. Solange dabei das Recht an sich beachtet wird, gilt hier die Freiheit bei der Vertragsgestaltung. Wir unterstützen Sie dabei Ihre persönlichen Ziele aus einem Rechtsgeschäft abzusichern und den erwünschten Vorteil zu generieren. Ferner stellen wir sicher, dass die Nichteinhaltung des Vertrages nicht zu Ihrem Nachteil ist und hierfür entsprechende Regelungen vorgesehen werden.

Die Wahrung der eigenen Interessen in die richtigen Hände geben

Mit unserer Expertise und Erfahrung im Bereich des Allgemeinen Zivilrechts unterstützen wir Sie bei der Lösungsfindung. Das beginnt bereits bei der Beratung zur Schließung von Verträgen. Welche Ziele wollen Sie erreichen? Welche Konsequenzen wollen Sie möglichst ausschließen? Was ist Ihr Wunsch für eine optimale Abwicklung? Das Allgemeine Zivilrecht lässt eine Vielzahl von Lösungen zu, aus denen wir die bestmögliche mit Ihnen gemeinsam ermitteln und mit dem Vertragspartner verhandeln.

Gleichermaßen vertreten wir Sie gerne im Streitfall, wenn Sie Ihre vertraglichen Rechte oder Pflichten verletzt sehen. Auch hier sind Sie derjenige, der mithilfe einer Wunschvorstellung das Ziel definiert. Wir erarbeiten dann gemeinsam mit Ihnen eine entsprechende Lösung, die Ihrem Wunsch so weit wie möglich entspricht.

Wir sehen es als unsere Aufgabe und Pflicht Sie in der Beratung nicht nur bestmöglich Ihrem Ziel näher zu bringen, sondern Sie auch vor eventuellen Fallstricken oder unbekannten Rechtsfolgen zu bewahren. Schließlich soll der Vertrag am Ende Ihnen und Ihrem Vertragspartner den größtmöglichen Nutzen bringen. Auf diesem Weg begleiten, beraten und vertreten wir Sie gern – sprechen Sie uns einfach an!

Gerne stehen wir Ihnen für einen Termin zur Verfügung.