Sozialrecht


Unsere Kanzlei ist ebenfalls spezialisiert auf den Bereich Sozialrecht. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Veränderungen, Reformen und leerer Kassen bekommt dieser Bereich eine besondere Relevanz.

Ist ein Arbeitsverhältnis beendet worden, so beginnen mit der Arbeitslosigkeit oft auch Probleme beim Bezug von Arbeitslosengeld oder von Leistungen nach „Hartz-IV“. Aufgrund der besonderen Spezialisierungen auf die Bereiche Arbeits- und Sozialrecht können wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte wirksam unterstützen, egal ob es um die Berechnung der Ihnen zustehenden Leistungen, Sperrzeit, Anrechnung von Abfindungen, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld oder vieles mehr geht.

Im Bereich der Rentenversicherung ist vielfach kompetenter juristischer Rat erforderlich, z. B. bei Altersrente oder Erwerbsminderungsrente.

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gilt es, nichts unversucht zu lassen, um Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft durchzusetzen.

Die Anerkennung als Schwerbehinderte/Schwerbehinderter ist wichtig z.B. für den Kündigungsschutz, Rentenansprüche sowie steuerliche Vorteile. Die Zuerkennung der Merkzeichen G, aG, B, H, RF, Bl, Gl kann ebenfalls von großer Bedeutung sein. Die Durchsetzung von Rechten behinderter Menschen in allen Bereichen ist uns ein besonderes Anliegen.

Auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung können sich vielfältige juristische Probleme ergeben. Wir sind Ihnen gern behilflich, wenn es z. B. um Fragen der Versicherungspflicht, der Beiträge und des Anspruchs auf bestimmte Leistungen einschließlich Krankengeld geht.

Sie werden vertreten durch Ihre Fachanwältin für Sozialrecht:
Christiane Roder

Das Sozialrecht in Deutschland ist ein sehr umfassendes Werk, in dem alle diejenigen Regelungen verankert sind, die die materielle und immaterielle Verteilung gemäß dem Sozialstaatsprinzip betreffen. Dazu gehören vorzugsweise alle Vorschriften, die den Bezug von Leistungen von öffentlichen Trägern begründen. Arbeitslosengeld, Hartz-IV oder auch Fragen aus dem Bereich der Altersrente werden im Sozialrecht behandelt.

Gemeinschaftliches Recht zur Absicherung sozialer Risiken

In einem Sozialstaat soll sich die Gesellschaft gegenseitig unterstützen. Gerade wenn es um krankheitsbedingte Ausfälle, Arbeitslosigkeit oder auch das Alter spielt das Sozialrecht eine große Rolle. Ansprüche der Bürger der Gemeinschaft können auf Basis des Rechts begründet und vorgetragen werden, sodass die notwendigen Leistungen gewährt werden.

Das Sozialrecht gilt als Verwaltungsrecht und gewährt die Ansprüche der Bürger einer Gemeinschaft gegenüber den Leistungsträgern wie Jobcenter, Arbeitsagentur oder auch der Krankenkasse. Inhaltlich wird hier von immateriellen als auch materiellen Leistungen gesprochen. Neben Geldbezügen spielen also auch verschiedene Maßnahmen zur Grundsicherung oder auch bei der Krankenbehandlung eine wichtige Rolle.

Maßgeblich beeinflusst wurde das Sozialrecht Hans F. Zacher. Er gilt als Mitbegründer, da er das Fach während seiner Präsidentschaft bei der Max-Planck-Gesellschaft maßgeblich prägte. Diese Tätigkeiten fanden während der Jahre 1990-1996 statt, was das Sozialrecht im heutigen Verständnis zu einem relativ jungen Gesetz macht. Zudem ist es durch die wirtschaftlichen Verläufe und der Internationalisierung im EU-Raum ständigen Anpassungen unterworfen und entwickelt sich stetig weiter.

Wandel der sozialpolitischen Ansätze im Sozialrecht

Die Basis des Sozialrechts sind die Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB), das seit 1976 entwickelt wurde. Darin werden vor allem allgemeine Regelungen getroffen, aber auch eine Vielzahl speziell auf die Sozialversicherungsträger fokussierten Fragestellungen.

Der grundlegende Ansatz des Sozialrechts ist es dabei diejenigen in der Gesellschaft zu unterstützen, die aufgrund von Lebensereignissen zeitweise oder dauerhaft nicht in der Lage für ihre Sicherung selbst in vollem Maß aufzukommen. Das betrifft vor allem die Arbeitslosigkeit und die Rente der Bürger, gleichzeitig aber auch die Regelungen zur krankheitsbedingten Versorgung.

Also findet das Recht immer dann Anwendung, wenn der Bürger oder die Bürgerin gerade in diesem Moment nicht selbst in der Lage ist sich und gegebenenfalls die eigene Familie zu versorgen. Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie beispielsweise eine Phase der Rezession und damit eines Abschwungs der Wirtschaft steigt die Anzahl derjenige, die eine entsprechende Unterstützung aus dem Sozialrecht verlangen können.

Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechten

Mit zwölf Büchern und einer Vielzahl von Vorschriften ist das Sozialrecht sehr umfangreich. Das verwundert nicht, denn schließlich geht es hier vorzugsweise um die Sicherung von Existenzen und der Förderungsmöglichkeit diesen wieder zu einem Einkommen zu verhelfen.

Ein Fachanwalt für Sozialrecht kennt sich genau mit diesen Vorschriften aus und weiß, welche Leistungen Ihnen zu stehen. Probleme beim Bezug von Arbeitslosengeld oder auch von Leistungen nach Hartz-IV entstehen immer dann, wenn die bisherige Einkommensquelle aus dem Arbeitsverhältnis beendet wurde.

Hier ist schnelles Handeln gefragt, damit die eigene als auch die Versorgung der Familie gesichert ist. Dazu gehören unter anderem die Berechnung von Ihnen zustehenden Leistungen, Sperrzeiten oder auch die Anrechnung von Abfindungen.

Ebenfalls ist das Handeln schnellstmöglich notwendig, wenn der Arbeitgeber in die sogenannte Kurzarbeit geht oder Insolvenz anmelden musste. Hier gilt es die Einkommensausfälle in dem entsprechenden Maß soweit zu komplettieren, dass die Lebensführung oberhalb des Existenzminimums ohne weiteres möglich ist.

Das Sozialrecht regelt auch Fragen bei der Rentenversicherung

Im Alter und speziell in dem Moment, wo der Eintritt in die Rente erfolgt, gilt es für den Bürger die Versorgung entsprechend sicher zu stellen. So sind die zahlreichen Fragen um diese Sicherung zu klären, die mit der Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht geklärt werden können.

Hier gilt es diejenigen Forderungen zu formulieren und zu stellen, die gemäß dem Sozialrecht zustehen. Das gilt auch dann und besonders dann, wenn die sogenannte Erwerbsminderungsrente relevant wird.

Beeinträchtigung durch einen Arbeitsunfall

Einseitige Belastungen, hohe Risiken oder auch besonders hohe Belastungen – es gibt eine Vielzahl von Ursachen, die zu einem Arbeitsunfall führen können. Hierzu gehört nicht nur das gebrochene Bein beim Sturz, sondern auch jede Art der psychischen Erkrankung durch Überlastungen.

Ein Fachanwalt für Sozialrecht kümmert sich darum, das in einem solchen Fall die notwendigen Forderungen gestellt und Leistungen bezogen werden können. Speziell bei der Ansicht der notwendigen Maßnahmen zur Gesundung und damit auch zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben gilt es die notwendigen Leistungen schnellstmöglich zu erhalten.

Längerfristige oder auch dauerhafte Beeinträchtigungen wie beispielsweise Berufskrankheiten gilt es geltend zu machen, um die Nachteile entsprechend kompensieren zu können. Dabei sollte nichts unversucht bleiben, da es unter anderem um die langfristige Absicherung der eigenen Existenz geht.

Wir unterstützen Sie bei vielen Fragen

Unsere Fachanwältin für Sozialrecht steht Ihnen bei Fragen aus dem Sozialrecht zur Verfügung. Besonders spezialisiert ist sie dabei auf folgende Fragestellungen:

  • Fragen der Versicherungspflicht bei Krankenversicherungen
  • Anspruch auf Leistungen inklusiven dem Krankengeld
  • Berechnung von Sozialleistungen
  • Fragen zur Altersrente oder Erwerbsminderungsrente
  • Fragestellungen, die sich aus einem Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ergeben
  • Zuerkennung von Merkzeichen bei Schwerbehinderung

Mit seinen vielen Vorschriften ist das Sozialrecht sehr umfangreich und zudem auf den ersten Blick nicht sofort verständlich. Das liegt vor allem daran, dass die Vorschriften immer dann relevant werden beziehungsweise sind, wenn die eigene Versorgung der Existenz schwierig bis unmöglich ist. Wir unterstützen Sie dabei die richtigen Schritte zu gehen, damit Sie sich voll auf ihre Gesundung konzentrieren können.

Das Sozialrecht sieht vor, dass die Ausprägungen der Beeinträchtigung so gering wie möglich sind und Sie genau nicht mit der eigenen Versorgung der Existenz zu kämpfen haben. Und so bieten wir Ihnen die notwendige Beratung über das weitere Vorgehen, damit Sie sich um eine (neue) Einkommensquelle bemühen können.

Sprechen Sie uns an bei Fragen aus dem Sozialrecht

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung und sorgen uns um Ihre Ansprüche. So wie alle Fachanwälte unterliegt auch dieser Titel einerseits einer vorausgehenden intensiven Praxisphase, aus der heraus die Kenntnisse erlangt werden können. Andererseits beschäftigen wir uns ständig mit der aktuellen Rechtsprechung und sorgen durch gezielte Fortbildung dafür, dass die Voraussetzungen für die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen vorhanden ist.

Auf diese Weise können wir gemeinsam Ihre Sorgen und Befürchtungen fokussiert bearbeiten und im Rahmen des Sozialrechts eine entsprechende Abhilfe anstreben. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der in Ihrem Fall vorliegenden Möglichkeiten, damit Sie sich voll auf die weiteren Lebensabschnitte konzentrieren können.