Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht regelt grundlegend das Verhältnis des Arbeitgebers und Arbeitnehmers. Dabei ist es in zwei große Stränge unterteilt. Zum einen spricht man hier vom sogenannten Individualrecht. Dieses enthält Gesetze und Verordnungen, die die Einzelbetrachtung eines Arbeitsverhältnisses regeln. Das Kollektivarbeitsrecht hingegen koordiniert das Verhältnis zwischen Gruppen und dem Arbeitgeber, also beispielsweise Gewerkschaften oder Betriebsräten.

Im Arbeitsrecht gilt es während der kurzen Fristen das jeweils bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Wir vertreten hierbei sowohl Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen als auch Arbeitgeber. Dabei richten wir unser Handeln stets an den individuellen Zielen unserer Mandanten aus. Während das Arbeitsrecht sowie die geltende Rechtsprechung den entsprechenden Rahmen bietet, bleibt hier dennoch ein Raum für versöhnliche Einigungen, sofern diese gewünscht sind.

Das Arbeitsrecht ist mehr als nur die Kündigung

Grundsätzlich bedeutet die Anwendung des Arbeitsrechts nicht zwingend die Trennung eines Arbeitsverhältnisses. Vielmehr bieten die Gesetze und Regelungen einen Rahmen, der bereits bei der Vertragsschließung eines Arbeitsverhältnisses von Bedeutung ist. Man vermutet die ersten arbeitsvertraglichen Regelungen im 18. Jahrhundert, als die sogenannte Lohnarbeit in Europa einen Aufschwung erlebte. Spätestens während der Industrialisierung im neunzehnten Jahrhundert gewann das Arbeitsrecht an zusätzlicher Bedeutung bei der Regelung von Arbeitsverhältnissen.

Ein bedeutender Teil des Arbeitsrechtes ist der Arbeitnehmerschutz. Hier werden besonders die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers aber auch des Arbeitgebers geregelt. Diese beginnen bereits mit der Vertragserstellung und Begründung eines Verhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Was darf ein Arbeitnehmer? Was hat das Arbeitgeber zu beachten? Und wie ist die Zusammenarbeit geregelt?

Unser Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegt dabei auf folgenden Tätigkeitsbereichen:

  • Begründung von Arbeitsverhältnissen
  • Überprüfung von Arbeitsverträgen
    Kündigungsschutz
  • Vergütungsansprüche
  • Urlaubsgewährung / Urlaubsabgeltung
  • Berufsausbildungsverhältnis
  • Abmahnungen
  • Zeugniserstellung / Zeugniskorrekturen
  • Wettbewerbsverbote
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsverfassungsrecht

Die Regelungen im Arbeitsrecht dienen besonders dem Schutz des Arbeitnehmers. Dabei ist das Arbeitsverhältnis ein Tausch der Arbeitskraft des Arbeitnehmers gegen die Entlohnung dieser Aufwendung durch den Arbeitgeber. Um hier ein Gleichgewicht zu erzielen hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Position des Arbeitnehmers durch das Arbeitsrecht gestärkt werden muss. Nur so ist es möglich das Individualrecht einer Person gegenüber einem Unternehmen oder einer Organisation zu gewährleisten.

Gleichermaßen bedeutet diese gesetzliche Positionsunterstützung nicht den Freifahrtschein. Vielmehr regelt sie neben den Rechten auch die Pflichten des Arbeitsnehmers. Folglich sieht auch der Arbeitgeber an dieser Stelle seine Interessen vertreten und in einen koordinierten Rahmen übertragen. So hat dieser bei einer Rechtsverletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers entsprechende Möglichkeiten dieses Verhalten zu rügen. Ferner kann er bereits bei der Vertragserstellung auf Basis des Arbeitsrechts entsprechende Pflichten aufnehmen und formulieren, solange diese mit dem Gesetz vereinbar sind.

Eine gute Regelung ist die Basis erfolgreicher Zusammenarbeit

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist das Arbeitsrecht vor allem durch die Abmahnungen und Kündigungen bekannt. Sie stellen beide Konsequenzen aus einem unterstellten Fehlverhalten des Arbeitnehmers da. Allerdings ist das Arbeitsrecht viel komplexer, wenn auch deutlich weniger populär in der Presse vertreten. Schon bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses gibt es viele Dinge zu beachten. Dabei geht es wie schon beschrieben darum das Arbeitsverhältnis zu organisieren und die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu formulieren. Vor allem bietet dieser Schritt die beidseitige Chance entsprechende Regelungen zu treffen, die sich später nicht zu einem Streitfall entwickeln können.

Ehrlicherweise ist es im Arbeitsrecht wie im normalen Leben auch: Es entwickelt sich! Was gestern vielleicht gut war und gesellschaftlich als auch rechtlich unbedenklich war, kann morgen zum größten Skandal avancieren. Aus diesem Grund „lebt“ das Arbeitsrecht vor allem durch seine Anwendung. Dort, wo Menschen zusammenarbeiten und unterschiedliche Interessen haben, entstehen Reibungspunkte. Reibung, die keineswegs falsch oder destruktiv sein muss, sondern zur Entwicklung dazu gehört. Erst durch sie kann sich das Arbeitsrecht entfalten.

Veränderungen müssen jedoch nicht immer beidseitig sein. Und so umfasst das Arbeitsrecht neben den Regelungen während der Vertragsdauer auch entsprechende Rahmenbedingungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Selbstverständlich sowohl von Seiten des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers.

Eine Trennung auf Augenhöhe mit dem bestmöglichen Ergebnis

So wie Verträge geschlossen werden, müssen sie auch beendet werden. Insofern ist es wenig verwunderlich, dass der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht eine wichtige Rolle spielt. Hierbei ist geregelt, wie das Arbeitsverhältnis beendet werden kann und die beiden Parteien auseinander gehen. Während das Gesetz hier einen Rahmen vorschlägt, ist es vor allem die Rechtsprechung, die den Regelungen einen Ausdruck verleiht.

Hier ist es aber vor allem die Frage, welches Ziel Sie in Ihrer Position entsprechend verfolgen. Soll die Gegenseite die volle Härte des Gesetzes spüren mit allen daraus entstehenden Konsequenzen? Oder aber sind Sie an einem geordneten und weitestgehend versöhnlichen Abschluss des Vertragsverhältnisses interessiert? Sowohl für die als auch die andere Seite gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Auch Lösungen zwischen diesen beiden Gestaltungspunkten sind möglich, solange damit eine entsprechende Einigung zwischen den Parteien erreicht werden kann.

Das Arbeitsrecht ist keine Einbahnstraße

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung für Ihren speziellen Anwendungsfall im Arbeitsrecht. Dabei steht jederzeit Ihr persönliches Ziel im Vordergrund. Wir geben Ihnen Hinweise und Vorschläge zur Realisierung, sodass das Individualrecht hier so seine Anwendung findet, wie Sie sich das vorstellen. Das Arbeitsrecht ist spannend und bietet für beide Seiten viele Möglichkeiten bei der Vertragsgestaltung, die wir Ihnen gerne aufzeigen. Durch das gesellschaftliche Verständnis für das Arbeitsrecht, welches darin vor allem Pflichten und eine Gängelung beider Seiten sieht, bleiben leider viele Möglichkeiten und Chancen im Verborgenen.

Wir klären Sie auf und zeigen Ihnen den notwendigen Umfang, für Ihre bestmögliche Lösung. Greifen Sie auf unsere Erfahrung im Arbeitsrecht und unsere Expertise zu, damit Sie sich um Ihre wichtigsten Dinge im Arbeitsleben kümmern können. Gerne halten wir Ihnen den Rücken frei und sorgen für eine Lösung, die sich an Ihren Vorgaben und Interessen orientiert. Sprechen Sie uns gerne an!

Lassen Sie sich vertreten durch Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht:

Horst Knop und Christiane Roder