Miet- und Wohneigentumsrecht
Das Mietrecht als auch das Wohneigentumsrecht sind Vorschriften, die das Miteinander von Mieter und Vermieter regeln. Da beide Parteien sehr unterschiedliche Interessen haben, kommt es hier beidseitig gelegentlich zu Unklarheiten, die es im Sinne des Mietverhältnisses zu klären gilt. Kommt
es hierbei jedoch zu keiner Einigung gilt es die Forderungen und Ansprüche entsprechend zu formulieren und wenn notwendig, auch durchzusetzen.
Ihr Ansprechpartner in Sachen Mietrecht ist: Rechtsanwalt Horst Knop
Lassen Sie sich beraten!
Das Mietrecht ist immer ein aktuelles Thema
Während einige Menschen sich den Traum vom Eigenheim erfüllen und damit das Mietrecht „umgehen“, leben andere lieber ungebunden(er) in Mietobjekten. Dabei entsteht ein Verhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Die Zielsetzungen in diesem Verhältnis sind allerdings sehr unterschiedlich.
Der Mieter möchte grundsätzlich günstig und angenehm wohnen, wohingegen der Vermieter hier vor allem das Einkommen aus der Miete sieht. Kein Wunder also, dass sich hier entsprechende Reibungspunkt ergeben, die sich aus dem Mietrecht sowie dem Wohneigentumsrecht ergeben.
Das Mietrecht ist ein Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches und ist dort in den Paragraphen §535 bis §580 geregelt. Dabei werden die relevanten Dinge behandelt, die im Schuldverhältnis zwischen Mieter und Vermieter auftreten können. Zudem ergänzt die Rechtsprechung diese Regelungen immer wieder durch eine an die Situation angepasste Interpretation.
Wohneigentumsrecht – zwar Eigentum, aber nicht allein!
Das Wohneigentumsrecht ist besonders für Vermieter sowie Personen relevant, die in der eigenen Wohnimmobilie wohnen. Während aus bei dem alleinstehenden Haus auf dem eigenen Grundstück nur beschränkte Einflüsse von außen gibt, regelt das Wohneigentumsrecht das Zusammenleben in Mehrparteienhäusern.
Zwar sieht die Teilungserklärung vor, welche Bereiche das Eigentum umfassen. Trotzdem gibt es in Mehrparteienhäuser viele Bereiche, die als Gemeinschaftseigentum gelten. Sanierungsmaßnahmen im Treppenhaus oder dem Außengelände oder auch der Anstrich der Fassade sind dabei nur ein paar Beispiele der Dinge, die Sie als Eigentümer in einem Mehrparteienhaus mitzutragen haben – ob Sie wollen oder nicht. Das gemeinschaftliche Interesse der Hausgemeinschaft überstimmt dabei im Zweifel Ihre Gegenposition.
Es geht um Ihr Zuhause!
Zweifelsfrei wiegt die Kostenbeteiligung an einer Restaurierung der Fassade deutlich schwerer als der Putzdienst für das Treppenhaus. Das gleiche gilt für das Mietverhältnis, bei dem Sie als Mieter entsprechende Forderungen geltend machen können und sich nicht alles gefallen lassen müssen.
Nicht selten sind die fraglichen Beteiligungen und Arbeiten in ihrem Umfang so groß, dass es zu einer starken Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse kommen kann. Gleichermaßen müssen Sie keine Bedingungen hinnehmen, die Ihrer Gesundheit und Ihrem Leben schaden. Und das kann schon bei vergleichsweise kleinen und einfachen Vorfällen relevant sein.
Eine Expertenberatung hilft bei der Lösung
Lassen Sie sich bei Ungereimtheiten durch einen versierten Anwalt beraten. Das Miet- und Wohneigentumsrecht unterliegt einem ständigen Wandel und entsprechenden Erweiterungen oder Auslegungen aus der Rechtsprechung, die unser Anwalt Ihnen zielorientiert auĩereiten und darstellen kann. Auf die Art und Weise erhalten Sie schnell einen Überblick über Ihre Rechte und Möglichkeiten, um eine Lösung herbei zu führen.
Die Wohnung ist für jeden von uns die unverzichtbare Lebensbasis und der Rückzugsort, an dem wir ungestört sein können. Folglich nehmen Einflüsse auf darauf auch gleichzeitig mitunter massiven Einfluss auf unsere Lebensqualität.
Um Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen ist es wichtig die Ansprüche aus dem Mietrecht zu kennen und richtig formulieren und adressieren zu können. Andererseits hat auch der Vermieter entsprechende Rechte, bei denen jedoch die Einhaltung der richtigen Formalien die Wirksamkeit sicherstellen. Ohne die Kenntnis dieser Formalien können Sie als Mieter die Umstände nur akzeptieren.
Wir beraten Sie von Anfang an
Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Interessen. Eine eingehende Beratung und Unterstützung sind immer dann gefragt, wenn das Verhältnis gestört ist. Ferner unterstützen wir Sie auch gerne bei der Einhaltung von formalen Vorschriften. Dazu gehören insbesondere folgende Fachgebiete:
- Abschluss von Mietverträgen
- Kündigung des Mietverhältnisses
- Nebenkostenabrechnungen
- Beitreibung der Miete und Nebenkosten
- Zwangsräumung
Eigentümer von Wohnimmobilien in Mehrparteienhäuser und -grundstücken unterstützen wir gerne, wenn es unter anderem um folgende Streitigkeiten geht:
- Rechte gegenüber der Miteigentümergemeinschaft
- Versammlungsbeschlüsse und deren Anfechtung
- Rechte gegenüber dem Verwalter
- WEG-Abrechnungen und Wohngeld
- Nutzung der Gemeinschaftsanlagen (Parkplatz, Spielplatz, Grünanlagen)
- Umgestaltung des Sondereigentums
Das Miet- und Wohneigentumsrechts sieht für viele Streitigkeiten entsprechende Regelungen vor. Insofern ist die Kenntnis dieser von enormer Bedeutung, damit Ihre Forderungen durchgesetzt werden können. Das gilt sowohl für den Mieter als auch den Vermieter und natürlich auch für den Wohnungseigentümer in einer Gemeinschaft.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Auch wenn das Miet- und Wohneigentumsrecht ein relativ „kleines Recht“ ist im Bezug auf die Anzahl der Paragraphen, so sind diese doch in sich mitunter sehr umfangreich. Zudem lässt das vorgeschriebene Recht immer einen gewissen Interpretationsspielraum zu, dessen Tendenz durch entsprechende Referenzurteile festgestellt werden kann.
Unsere Anwälte kennen die geltende und neuste Rechtsprechung, sodass wir Sie schnell und zielorientiert beraten können. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Forderungen gewahrt sind und korrekt adressiert werden können. Denn schließlich geht es darum um die Wahrung Ihrer Lebensbasis und Ihrem Rückzugsort.
Wir setzen uns für Ihre Interesse ein und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen Lösungsweg, der an der Rechtsprechung orientiert eine Streitigkeit aus der Welt schaffen kann. Sofern hier ein Konsens möglich ist, wird dieser auf Wunsch gerne verhandelt. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei einem Verfahren, wenn die Gegenpartei uneinsichtig ist und Ihre Forderungen weiterhin ignoriert.
Sprechen Sie uns gerne, wir helfen Ihnen sowohl bei den formalen Themen den Miet- und Wohneigentumsrechts als auch bei der Beilegung von Streitigkeiten im entsprechenden Rahmen. Mit unserem Expertenwissen ist gewährleistet, dass Sie Ihre Forderungen im Rahmen der Gesetzgebung durchsetzen können.