Bank- und Kapitalmarktrecht


Im Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir Sie u. a. in den Bereichen:

  • Factoring/Leasing
  • Geschäftsverbindung zwischen Banken und Kunden
  • Kreditvertragsrecht
  • Zahlungsverkehr
  • Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft.

Sie werden im Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten durch:
Antonio Leone

Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst alle Regelungen, die für einen geordneten Handel an den verschiedenen Kapitalbörsen notwendig sind. Dabei geht es vorzugsweise um die Emission und den Handel mit Anlageinstrumenten. Ferner beschäftigt sich das Kapitalmarktrecht mit dem Schutz der Anleger am Kapitalmarkt.

Der Kapitalmarkt ermöglicht viele Chancen

Grundsätzlich ist der Kapitalmarkt ein teils fikver Treffpunkt von Angebot und Nachfrage. Während die Gesellschaft vorzugsweise nur die Börse in Frankfurt mit dem Kapitalmarkt verbindet, ist der Umfang weitaus größer.

Wer als Unternehmer oder Unternehmen agiert und Geld verleiht oder sich Geld leihen möchte, ist gleichermaßen am Kapitalmarkt tätig. Schon der einfache Kredit bei der Hausbank unterliegt den entsprechenden Regulierungen durch das Kapitalmarktrecht.

Und so ermöglicht der Kapitalmarkt allen Teilnehmer gleichermaßen große Chancen und unterliegt den gleichen Risiken. Besonders relevant für Unternehmen sind dabei alle Regelungen, die den Zahlungsverkehr betreffen sowie das Kreditvertragsrecht.

Für Privatanleger als auch für Unternehmen sind die Vorschriften zum Wertpapierhandel, dem Depotgeschäft und dem Investmentgeschäft mitunter sehr relevant. Speziell die Beteiligung an Gesellschaften in direkter Form durch Aktien-Investments oder auch darüber hinausgehend erfordern eine detaillierte Kenntnis im Gesetzestext. Schließlich wollen Sie Ihr investiertes Kapital wohlbehalten und unversehrt abseits der Marktrisiken wieder sehen.

Geschäftsbeziehungen durch eindeutige Regelungen festigen

Bekanntlich hört beim Geld die Freundschaft auf, sowohl privat als auch geschäftlich. Insofern ist es wichtig vor einem entsprechenden Geschäft die Regelungen zu den Finanzen eindeutig zu formulieren. So kennt jede Vertragspartei die entsprechenden Bedingungen und kann sich daran orientieren. Dabei sieht das Kapitalmarktrecht die Regulierung der Rahmenbedingungen vor, in denen sich die Anbieter mit ihren Angeboten bewegen dürfen. Unter anderem gehören hierzu folgende Vorschriften:

  • Börsengesetz (BörsG)
  • Depotgesetz (DepotG)
  • Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
  • Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG)
  • Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
  • Kreditwesengesetz (KWG)
  • Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG)
  • Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG)
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
  • Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
  • Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

Die zahlreichen Vorschriften sorgen so für einen geregelten Ablauf des Kapitalmarktes inklusive des Schutzes der Anbieter und Anleger. Gerade für Unternehmen bietet der Kapitalmarkt große Chancen, da mit geliehenem Geld das eigene Wachstum stärker gefördert werden kann. Für Investoren bietet dieser Umstand die Chance das eigene Geld zu investieren und am Unternehmenserfolg über direkte Zahlungen als auch indirekte Ausschüttungen beteiligt zu sein.

Das Bank- und Kapitalmarktrecht: Rahmen für Angebot, Nachfrage und vor allem Sicherheit

Der Kapitalmarkt ermöglicht es unter anderem, dass sich vollkommen fremde Teilnehmer für ein entsprechendes Geschäft treffen können. Während früher vor allem regionale Kapitalmärkte vorherrschten, ist es heute möglich, dass sich ein deutscher Investor an einem neuseeländischen Unternehmen über den Kapitalmarkt beteiligt. Gleichermaßen könnte ein russischer Investor sein Geld einem spanischen Unternehmen im Rahmen eines Kreditgeschäfts zur Verfügung stellen.

Der internationale Kapitalmarkt ermöglicht es also den Beteiligten weltweit auf Märkte zuzugreifen. So entstehen eine Vielzahl von Chancen, denen gleichermaßen Risiken gegenüber stehen. Um diese zum Schutz der Investoren und Anleger zu minimieren, regelt das Bank- und Kapitalmarktrecht hier den Marktrahmen und den entsprechenden Zutritt darauf.

Dazu gehört auch das Kreditvertragsrecht, das als Vertragswerk das Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage regelt. Hier gilt es durch eine Beschreibung des Geschäfts und der daraus entstehenden Verpflichtungen für beide Seiten eine Umsetzung zu ermöglichen. Ferner gehört die Kreditsicherung sowohl für Privatleute als auch für Unternehmen hier in Gesetzesrahmen.

Ebenfalls sehr relevant: Das Zahlungsverkehrsrecht aus dem Bankenrecht

Für Unternehmen als auch Privatpersonen ist es dringend notwendig den Zahlungsverkehr auf dem Konto organisieren zu können. Läuft hier etwas schief wie beispielsweise nicht korrekte abgebuchte Lastschriften oder fehlgeleitete Überweisungen, sorgt das Zahlungsverkehrsrecht für einen geordneten Ablauf.

Geldgeschäfte sind sehr umfangreich und sind in der „einfachen“ Form besonders relevant für den Unterhalt von Menschen und Unternehmen. Schließlich ist Geld das allgemein gültige Tauschmittel für viele Dinge im privaten und unternehmerischen Leben, sodass ein Fehler oder ein Ausbleiben einer Zahlung sehr schnell zu existenzgefährdenden Situationen führen kann.

Ferner spielt es für Unternehmer und Privatpersonen auch eine elementar wichtige Rolle, dass das eigene Vermögen weitestgehend sicher investiert werden kann. Während Marktschwankungen normal sind, gilt es hier im Rahmen des Kapitalmarktrechts die Sicherung von Einlagen und Investitionen konkret zu gestalten.

Wenn es um das liebe Geld, lieber einen Experten fragen!

Wir unterstützen Sie dabei Ihre Geldangelegenheiten abzusichern und beraten Sie bei der Ausgestaltung von Verträgen, die das Kapitalmarktrecht betreffen. Mit unserer Expertise und unserer Erfahrung können wir Ihnen eine passende Beratung in folgenden Bereichen anbieten:

  • Factoring / Leasing
  • Geschäftsbeziehung zwischen Banken und Kunden
  • Kreditvertragsrecht
  • Zahlungsverkehrsrecht
  • Wertpapierhandel, Depot- und Investmentgeschäft

Neben der eigenen Erfahrung halten wir unseren Wissensstand ständig aktuell mit den neusten Urteilen der nationale und internationalen Rechtsprechung. Nur so können wir gewährleisten in Ihrem individuellen Fall alle Eventualitäten zu berücksichtigen und Ihr Anliegen in genau diesem Sinne zu bearbeiten.

Geld ist zwar lediglich ein Tauschmittel per Gesetz, aber ohne Geld fehlt Ihnen das Tauschmittel. Insofern ist besonders wichtig sowohl im Unternehmen aber auch privat die Anlage möglichst sicher zu gestalten.

Streitigkeiten und vorbeugende Maßnahmen

Wir beraten Sie, wenn es um Ihr Geld und Ihr Unternehmen geht. Geld spielt besonders dann immer eine Rolle, wenn es gerade nicht da ist. Insofern haben wir uns darauf ausgerichtet Ihr Geld und Ihr Vermögen zu schützen. Das gilt sowohl für den Fall, dass Sie Ihr Geld investieren oder verleihen wollen, als auch für die Problemfälle, in denen Sie und Ihr Geld in Streitigkeiten verwickelt sind.

Wir sorgen für schnellstmögliches Handeln im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten, sowie das Anstreben einer Einigung in Ihrem Sinn. Nur so kann die entsprechende Sicherheit vorgesehen werden, die notwendig ist, damit das Geld keine übergeordnet wichtige Rolle in Ihrem Leben spielt.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Sie in Dingen unterstützen dürfen, die das Bank- und Kapitalmarktrecht betreffen. Wir helfen Ihnen beim Aufsetzen von präventiven Schutzmaßnahmen und natürlich auch im Streitfall, wenn schnelles Handeln zum Schutz Ihres Geldes notwendig sein sollte.