Öffentliches Recht


Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und den einzelnen Bürger. Es geht somit um die rechtliche Beziehung zwischen der öffentlichen Gewalt und Privatpersonen. Zusätzlich regelt das Öffentliche Recht auf die rechtlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Verwaltungsträgern des Öffentlichen Rechts untereinander.

Die Unterscheidung zwischen dem Öffentlichen Recht sowie dem Privatrecht wird in Deutschland daran festgemacht, ob die betroffene Gesetzesnorm ausschließlich einen Verwaltungsträger betrifft oder verpflichtet. Ist dies gegebene, kommt das Öffentliche Recht zur Anwendung.

Rechtsbeziehung zwischen dem Bürger und Staat

Das Verhältnis der beiden Beteiligten ist an vielen Stellen gegeben. Vorzugsweise findet das Öffentliche Recht dann Anwendung, wenn es um die Entscheidung von Verwaltungsträgern geht. Klassischerweise handelt es sich dabei um folgende Betätigungsfelder, die keinesfalls vollständig sind:

  • Baurecht und Baugenehmigung
  • öffentliches Nachbarrecht
  • Gewerbeerlaubnis
  • Steuern und Abgaben
  • staatliche Förderung

Insofern lässt sich das Öffentliche Recht als solches beschreiben, dass die Rechte der Staatsorgane gegenüber dem Bürger aber auch gleichzeitig die Verpflichtung für den Bürger umfasst. Also frei formuliert hat jeder Bürger das Recht auf eine Gewerbeerlaubnis nach den Vorgaben des Verwaltungsträgers und diese ist in der Verpflichtung diese zu erteilen. Damit erwirbt der Bürger aber gleichzeitig die Verpflichtung (und das Recht des Staates) für die daraus erwirtschafteten Einnahmen Steuern zu zahlen.

Überschneidungen in vielen Lebensbereichen

Bei der genaueren Betrachtung des Öffentlichen Rechts wird sehr schnell klar, dass uns dieses in vielen Bereichen des täglichen Lebens berührt. Schließlich besteht ein Sozialstaat, wie Deutschland einer ist, neben den Pflichten für den Bürger auch aus einer Reihe von Rechten zu seinen Gunsten.

Und so ergeben sich auch eine Reihe von Punkten, die zu entsprechenden Streitigkeiten zwischen der Verwaltung dem Bürger führen können. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Staat zwar die öffentliche Gewalt inne hat, aber damit in Deutschland nicht zwingend Recht haben behalten muss.

Wichtig ist hier für eine Bewertung vor allem eine klare Sachlage. Die Regelungen des Öffentlichen Rechts ermöglichen selbstverständlich auch einen Auslegungsspielraum, allerdings ist das Rechtsgebiet an der Stelle vergleichsweise starr.

Wir beraten und unterstützen Sie!

Die Vorschriften im Öffentlichen Recht sind durch die vielen teils in sich komplexen Rechtsgebiete sehr umfangreich. Wir bieten Ihnen eine entsprechende Expertise und tiefgreifendes Wissen aus dem Öffentlichen Recht. Auf diese Art und Weise ermöglichen wir es Ihnen eine Orientierung zu geben.

Gerade bei der Durchsetzung von Rechten des Bürgers gegen den Staat gilt es die richtige Zuordnung und die korrekte Form einzuhalten. Schon kleinste Unaufmerksamkeiten können hier dazu führen, dass das Recht nicht wahrgenommen werden darf oder Anträge abgewiesen werden. Speziell bei nicht nachvollziehbaren Gründen hilft der anwaltliche Rat, um eine subjektive Einschätzung zu erhalten.